Zum Namen
Der Name dieser Seite ist hebräisch: מַצְפֵּן מִשְׁפָּטִי (umschrieben maṣpén mishpaṭí).
- מַצְפֵּן (matzpen) bedeutet „Kompass" – wörtlich die Richtungsweisung nach Norden (tsafon, צָפוֹן).
- מִשְׁפָּטִי (mishpati) ist das Adjektiv zu mishpat (מִשְׁפָּט) – „Recht", „Urteil", „Gerechtigkeit".
Zusammen also: „Rechtskompass" oder, sinngemäß, „Kompass des Rechts". Der Name steht für das Anliegen dieser Seite: eine erste Orientierung in einem rechtlich vielschichtigen Themenfeld zu bieten – ohne den Anspruch zu erheben, eine individuelle juristische Begleitung zu ersetzen.
Zweck der Seite
Antisemitismus ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur eine gesellschaftliche und ethische Herausforderung, sondern auch ein Thema, das eine Vielzahl rechtlicher Bezüge aufweist – im Strafrecht, im Zivilrecht, im Versammlungs-, Arbeits-, Schul-, Vereins- und Plattformrecht. Diese Seite bündelt eine bewusste Auswahl praxisrelevanter Fragestellungen und ordnet sie in die wichtigsten Rechtsgrundlagen ein.
Die Darstellung ist notwendig vereinfacht. Sie ersetzt weder die Lektüre der einschlägigen Normen und Rechtsprechung noch die individuelle anwaltliche Prüfung des konkreten Falls.