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Internet

Antisemitismus im Internet

Plattformrecht, DSA, NetzDG, Auskunftsansprüche.

Allgemeines

Antisemitische Inhalte im Netz unterliegen denselben strafrechtlichen Maßstäben wie Äußerungen in der analogen Welt. Hinzu treten besondere regulatorische Vorgaben für Plattformen, die in den letzten Jahren auf europäische Ebene verlagert wurden.

Digital Services Act (DSA)

Seit Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2065 sind Online-Plattformen verpflichtet, gegen rechts­widrige Inhalte vorzugehen, Melde­mechanismen bereit­zustellen und – je nach Größe – Risiken systematisch zu adressieren. Sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) treffen besondere Pflichten zur Risiko­bewertung und zum Risiko­management. Nutzer­innen und Nutzer haben ausdrückliche Beschwerde- und Auskunfts­rechte.

NetzDG (Übergang)

Das Netzwerk­durchsetzungs­gesetz wurde durch den DSA in weiten Teilen verdrängt; einzelne Vorschriften – insbesondere Übergangs- und Durchsetzungs­regelungen – sind weiterhin von Bedeutung.

Zivilrechtliche Auskunftsansprüche

§ 21 TTDSG (bzw. die Nachfolge­regelungen) eröffnen unter bestimmten Voraus­setzungen ein gerichtliches Verfahren, um Auskunft über Bestands­daten von Nutzer­innen und Nutzern zu erlangen, die rechts­widrige Inhalte verbreitet haben – als Voraussetzung für die gezielte zivil- oder straf­rechtliche Verfolgung.

Beweissicherung

Aufsicht: Bei wieder­holtem Versagen einer Plattform kommen Beschwerden bei der Bundes­netz­agentur (Koordinator für digitale Dienste) oder – je nach Sachverhalt – bei der zuständigen Datenschutz­aufsicht in Betracht.