Matzpen Mischpati מַצְפֵּן מִשְׁפָּטִי
Handeln & Hilfe

Was tun als Betroffene oder Zeuge?

Praktischer Leitfaden und Anlaufstellen.

Schritte im Überblick

  1. Sicherheit zuerst. Bei akuter Gefahr unverzüglich Polizei (110) verständigen.
  2. Beweise sichern. Screenshots, Fotos, Notizen zu Zeit, Ort und Personen; nach Möglichkeit Zeugen­kontakte erfragen.
  3. Anzeige erstatten. Bei jeder Polizei­dienst­stelle oder online über die Internet­wache des jeweiligen Bundeslandes. Strafantrag bei Antrags­delikten innerhalb der Drei­monats­frist (§ 77b StGB) beachten.
  4. Meldung an Beratungs­stellen. Spezialisierte Stellen wie RIAS dokumentieren auch unterhalb der Strafbarkeits­schwelle.
  5. Anwaltliche Unterstützung. Insbesondere zur Geltendmachung zivil­rechtlicher Ansprüche und für die Nebenklage­vertretung.
  6. Soziale und psychologische Unterstützung. Über Beratungs­stellen, Opferschutz­einrichtungen (z. B. WEISSER RING) und Gemeinden.

Rechte als Opfer im Strafverfahren

Opfer können sich – je nach Tat – als Nebenkläger­in oder Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen, eigene Anträge stellen und auf Akten­einsicht bestehen. Bei bestimmten Delikten besteht ein Anspruch auf Bestellung eines Opfer­anwalts (§§ 397a, 406h StPO). Außerdem kommen Beratungs- und Prozesskosten­hilfe sowie Entschädigung nach dem Sozial­gesetzbuch XIV (frühere OEG-Leistungen) in Betracht.

Anlaufstellen